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Ausbildungsweg in Deutschland

Berufsbezeichnung

Parkettleger                /   Bodenleger

Parkettlegerhandwerk /   Bodenlegergewerbe

Ausbildungsstart

meist nach der Hauptschule, Ausbildungseintritt: 
15 – 16 Lebensjahr oder später Umschulung

Vorbildung der Lehrlinge zur Zeit

a) Hauptschule: 70%
b) Hauptschule mit qualifizierenden Abschluss: 20%
c) Mittlere Reife: 5%
d) Abitur: 1%

Ausbildungsdauer

3 Jahre (2,5 bei bestimmten Ausnahmen)

Ausbildungssystem

Duale Ausbildung: basierend auf
Betrieb und Berufsschule

Dauer der Berufschulzeit

1. Lehrjahr: 
11 Blockwochen, am Ende des 1. Lehrjahres länderspezifische Prüfung: Leistungsfeststellung;
2. Lehrjahr: 
10 Blockwochen, am Ende des 2. Lehrjahres: Gesetzliche Zwischenprüfung;
3. Lehrjahr: 
10 Blockwochen, am Ende des 3. Lehrjahres Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung;

Ausbildungsinhalte 

Die Praxis im Betrieb, Fachtechnologie und Praxis in der Berufsschule:
Lernfelder (abgestimmt auf Praxis-Aufträge) im Berufsschulunterricht mit allen anderen Fächern, ÜLU: Überbetriebliche Lehrgänge durch die Handwerkskammern

Besonderheiten

Berichtsheftführung über die gesamte Ausbildungszeit, als Nachweis zur Ausbildung

Ausbildungsbeihilfe - Monatslohn (zur Zeit)                                                  

Entgelt - Tarif:

1. Lehrjahr: 630,00 €
2. Lehrjahr: 680,00 €
3. Lehrjahr: 750,00 €

Parkettlegergeselle / Bodenlegergeselle: 14,98 € (E6 = 100 %) per Arbeits-Stunde 

Fortbildungsmöglichkeiten

Meister, Techniker, Restaurator, Betriebswirt im Handwerk, Studium

Aufstiegsmöglichkeiten

Parkettleger-GeselleIn als TeamleiterIn, BetriebsleiterIn, selbständiger BetriebsleiterIn, angestellter ParkettlegermeisterIn, ParkettlegermeisterIn mit eigenem Betrieb alle Vorgenannten dürfen Lehrlinge ausbilden, RestauratorIn für Parkett, vereidigte/r Sachverständige/r für Parkett und Bodenbeläge

Bodenleger-Facharbeiter/in: Teamleiter/in, Betriebsleiter/in, selbständiger Betriebsleiter/in, angestellter Betriebsleiter/in, Geprüfter Fachbauleiter/in Fußbodentechnik (HWK)

Ansprechpartner

Innung (Zunft), Verbände (z.B.: BVPF: Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik), Handwerkskammern/ Industrie- und Handelskammern

 

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