Regeln des Wettbewerbes
1. Die Organisation eines Europäischen Wettbewerbes wird vom EUFA-Vorstand in Zusammenarbeit mit dem Vertreter des Ausrichtungs- /-Gastlandes durchgeführt.
Die Ausrichtung des Wettbewerbes soll vorrangig im Rahmen einer berufsverwandten Messe stattfinden.
Bei günstigen Transportmöglichkeiten können eigen angefertigte Prüfungsstücke bzw. Mustertafeln mitgebracht werden. Sie werden in die Bewertung eines separaten Design-Wettbewerbes (sofern dieser stattfindet) prämiert!
2. Jedes Teilnehmerland stellt:
1 oder 2 Wettbewerbsteilnehmer: Parkettleger bis 25 Jahre, in begründeten Ausnahmefällen bis zum 28. Lebensjahr, allerdings mit maximal 5 Jahre Verwendung in der Branche, inkl. Ausbildung.
2 Offizielle, davon 1 Person als ein geschultes EUFA-Jury-Mitglied.
Diese vier Personen sind Gäste des Landes, welches den europäischen Wettbewerb ausrichtet. Die zwei offiziellen Personen des Teilnehmerlandes werden in Einzelzimmer, die Wettbewerbsteilnehmer in Doppelzimmern untergebracht. Die Reisekosten sind von diesen vier Personen selbst zu tragen.
3. Eine mehrmalige Teilnahme eines Parkettlegers o.ä. am Wettbewerb wird abgelehnt.
4. Es wird die Möglichkeit eingeräumt, dass der Vorjahressieger dem neuen Sieger den ersten Preis überreicht. Die anfallenden Kosten des Vorjahressiegers trägt der Förderverein.
5. Einladungen zum Wettbewerb sind nach Möglichkeit 4 Monate vor Beginn zum Versand zu bringen.
Anmeldeformulare für Wettbewerbsteilnehmer, Offizielle und Begleiter sind 2 Monate vor Beginn des Wettbewerbes an den Förderverein zu senden.
Alle Zahlungen haben spätestens 2 Monate vor Beginn des Wettbewerbes zu erfolgen.
6. Ist ein teilnehmendes Land nach erfolgter Anmeldung verhindert, kann diese Absage nur aus triftigen Gründen angenommen werden. Die „Absagung“ hat einen Monat vor Beginn zu erfolgen, später eintreffende Absagen können vom Vorstand mit einem Bußgeld geahndet werden.
7. Das Ausrichterland des europäischen Wettbewerbes organisiert in Zusammenarbeit mit dem EUFA-Vorstand:
die Unterkünfte und die Verpflegung für die Teilnehmer und Offiziellen,
das Programm während des Wettbewerbes,
die Wettbewerbszeichnungen, abgestimmt auf die jeweils zu verarbeitenden Parkettarten (vorrangig Massivparkett),
es sind ausschließlich die Maschinen, die vor Ort zur Verfügung gestellt werden, zu verwenden
die zu verarbeitenden Parkettarten, die Untergrundplatten, sowie die notwendigen lösemittelfreien Klebstoffe und Oberflächen-Behandlungssysteme.
8. Von den Teilnehmern wird das notwendige Handwerkzeug selbst mitgebracht, dieses muss den Sicherheitsvorschriften des Gastgeberlandes entsprechen.
9. Die von der Jury festgelegten Wettbewerbsausführungszeiten: Beginn, Pausen, Ende, sind für jeden Teilnehmer -während der gesamten Wettbewerbszeit- deutlich sichtbar anzubringen.